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600 Jahre Farbe und Handwerk

Das Lübecker Amt der Maler und Glaser

Vom mittelalterlichen Amt zur heutigen Innung der Maler und Lackierer

Im Jahr 2025 blickt die Lübecker Innung der Maler und Lackierer auf 600 Jahre Geschichte zurück: Die Innung wurde 1868 gegründet und steht in der Tradition des Amtes der Maler und Glaser. Dieses ist urkundlich spätestens im Jahr 1425 nachweisbar. Das Jubiläum ist der Anlass, die Tradition und das Wirken der Maler und Glaser in Lübeck mit einer Präsentation zu feiern. 

Wie auch in anderen Städten ist das Handwerk in Lübeck im Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert durch Handwerksverbünde organisiert. Diese Zünfte werden in Norddeutschland „Ämter“ genannt und prägen nicht nur das wirtschaftliche, sondern auch das soziale, politische und religiöse Leben in der Stadt. Um 1500 gibt es in Lübeck etwa 50 Ämter, darunter die Bäcker, Schmiede, Schneider, Böttcher, Schuhmacher, Tischler, Brauer, Bernsteindreher, Korbmacher, Bürstenmacher und Fischer. 

Lübecks Ämter – Stolze Gestalter der Stadt

Von 1425 bis heute

Als malende Handwerker bilden die Maler und Glasmaler (auch als Glaswerter bezeichnet ) in Lübeck bereits vor 1425 ein gemeinsames Amt. Ihr Arbeitsfeld umfasst das Tünchen von Wänden, das Anstreichen von Möbeln, die Bemalung von Fassaden, Innenräumen und Wappenschildern, die Anfertigung von Tafel- und Leinwandgemälden, das Vergolden von Dingen sowie die Bemalung von Glasscheiben.

Steigender Konkurrenzdruck führt in der Frühen Neuzeit jedoch zunehmend zu Spezialisierung und Abgrenzung der Tätigkeitsfelder: Nun wird zwischen künstlerischer und handwerksmäßiger Malerei unterschieden und die Glaswerter, die mittlerweile kaum noch als Glasmaler sondern eher als (Ver)Glaser tätig sind, trennen sich 1666 von den Malern, um 1669 ihr eigenes Amt zu gründen.  

Wappen des Maleramts an der Seitenwange des Predellenkastens des Lukas-Retabels (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Die Aufteilung der Arbeitsbereiche zwischen den Ämtern ist nicht immer eindeutig und führt nicht selten zu Konflikten. So auch zwischen den Malern und Maurern, für die 1702 folgende Tätigkeitsbereiche festgelegt werden: „Das Anmalen mit Leinöl oder Wasserfarben steht den Malern allein zu. Die Bestreichung aber mit Kalk, Gips, Kienruß, mit geriebenen Mauersteinen, Braunrot, Ockergelb, nebst Ziehung eines gleichen Strichs kommt den Maurern zu”. 

Mit Einführung der Gewerbefreiheit in Lübeck am 1. Januar 1867 werden die Handwerksämter und damit auch das Maleramt aufgelöst. Als letzte Versammlung des Maleramtes ist der 23. Mai 1867 verzeichnet. Die Malermeister treffen sich jedoch weiterhin und gründen 1868 die Innung der Maler, die 1883 durch den Lübecker Senat bestätigt wird. Im Jahr 1934 erfolgt schließlich die Umbenennung in Innung der Maler und Lackierer.

 

 

Ausgewählte Objekte aus der Geschichte des Maler- und Glaseramtes erzählen von der Organisation des Handwerks seit dem Mittelalter – und laden dazu ein, die Rolle der Ämter im städtischen Leben neu zu entdecken.

 

➀ Handwerk unter Kontrolle

Indem sich die Handwerker eines bestimmten Berufs in einer Zunft beziehungsweise in einem Amt zusammenschließen, können sie ihre geschäftlichen Interessen schützen und durch feste Vorschriften die Rahmenbedingungen ihres Handwerks innerhalb der Stadt regulieren. 

Die Ämter bestimmen verbindlich, wer ein Handwerk ausüben darf. Sie begrenzen die Anzahl der Meisterbetriebe innerhalb der Stadt sowie die Anzahl der Beschäftigten in den einzelnen Werkstätten. Auch ist genauestens geregelt, welche Waren und Dienstleistungen von welchem Handwerk angeboten werden dürfen, welche Qualitätsstandards einzuhalten sind und welche Preise dafür verlangt werden dürfen. Diese strenge Regulierung von Produktions- und Verkaufsbedingungen soll vor unfairem Wettbewerb schützen und jedem Mitglied die gleichen Erfolgschancen bieten.

Kontrolle statt Konkurrenz
Rolle des Lübecker Amtes der Maler und Glaser, vor 1425 |© Archiv der Hansestadt Lübeck

Eines der wichtigsten Besitztümer eines Amtes ist die Amtsrolle, die das niedergeschriebene Recht der Ämter beinhaltet. So legt die Amtsrolle der Maler und Glaser beispielsweise verbindliche Regelungen für die Produktion fest: Für sakrale Werke muss Eichenholz als Malträger verwendet werden und für Fahnen sind Seide oder neue Leinwand als Material vorgeschrieben. Ob diese Vereinbarungen eingehalten werden, prüfen die beiden Vorsteher des Amtes (sog. Älterleute), indem sie die gefertigten Werke begutachten bevor diese die Werkstatt verlassen. 

 

Die Organisation des Handwerks in Ämtern erzeugt ein System mit klaren Regeln – aber auch mit sozialer Abgrenzung, denn die Erlaubnis zur Ausbildung in einem Handwerk und der Eintritt in ein Amt sind streng reglementiert. Als Maler- oder Glaserlehrling sind laut Amtsrolle nur junge Burschen zugelassen, die eine deutsche Herkunft und eine eheliche Geburt nachweisen können. Um hingegen als Meister tätig zu werden, zählen der Erwerb des Lübecker Bürgerrechts und ausreichend finanzielle Mittel („24 Schilling für Harnische und 8 Schilling für Kerzen”) zu den Voraussetzungen. 

Durch die strengen Zugangsbeschränkungen besteht eine klare Trennlinie zwischen Mitgliedern des Amtes und Außenstehenden. Fremde oder nicht zum Amt zugelassene Handwerker stehen in Konkurrenz zu den Ämtern und werden sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt. Da ihnen der Zugang zu Märkten und Kunden weitestgehend verwehrt ist, leiden sie häufig unter großen wirtschaftlichen Nachteilen. Neben den Freimeistern, die sich mit besonderer Erlaubnis des Stadtrats außerhalb der streng geregelten Zunftordnung bewegen und ihrer Arbeit nachgehen konnten, ist die Lage insbesondere für die sog. Böhnhasen prekär. Ohne Amtszugehörigkeit arbeiten sie im Verborgenen und werden von den Ämtern und der Obrigkeit verfolgt.

 

„Die Auferweckung des Lazarus” von Jacopo Tintoretto mit dem Rahmen eines namentlich nicht überlieferten 'unzünftigen' Künstlers in der Lübecker Katharinenkirche |© Museum Katharinenkirche, Foto: Thorsten Wulff

In einem Schreiben aus dem Jahr 1577 beschwert sich das Lübecker Maleramt über die Beauftragung eines fremden Malers, der – sinngemäß – „nicht zu uns gehört, auch nicht hier wohnt, mal ein Landstreicher, mal ein Goldschmied und ein andermal ein Maler ist”. Dieser Konkurrent füge dem Amt nicht nur Hohn und Spott bei, sondern nehme ihnen auch „das Brot aus dem Mund”. 

Tatsächlich geht es bei diesem Konflikt um die Fertigung des Rahmens für das importierte Gemälde Die Auferweckung des Lazarus des venezianischen Malers Jacopo Tintoretto (1518/19–1594) in der Katharinenkirche. Die Bedenken, dass es durch die billigere Arbeit 'unzünftiger' Maler dem Amt an Aufträgen mangelt und ihr Ruf durch nicht eingehaltene Qualitätsstandards nachhaltig beschädigt wird, kommt in diesem Schreiben deutlich zum Ausdruck.

Schreiben des Maleramts vom 2. August 1577 (recto) |© Archiv der Hansestadt Lübeck
Schreiben des Maleramts vom 2. August 1577 (verso) |© Archiv der Hansestadt Lübeck

Als Zusammenschlüsse der Handwerker zählen die Ämter zu einer der größten sozialen Gruppen innerhalb der Städte: In der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts stellen die Handwerker schätzungsweise etwa 61% der Einwohner Lübecks mit Bürgerrecht. Sie gehören damit zu jener gesellschaftlichen Schicht, die über eine gewisse politische Mitsprache verfügt. Die Interessen der Ämter werden durch die Älterleute vor den Rat getragen und finden dort Anhörung. Zugleich stehen die Ämter jedoch auch in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Rat: Dieser beziehungsweise die sogenannte Wette, eine dem Rat unterstellte Behörde, bestätigt die Regelungen des Amtes, die Wahl der Älterleute und die Aufnahme neuer Amtsmeister. Auch entscheidet sie über die Gründung oder Teilung von Ämtern und erteilt gegen den Willen des Amtes Arbeitserlaubnisse für unzünftige Meister. Handwerker sind außerdem von der Mitgliedschaft im Rat und im späteren Senat ausgeschlossen. Dies ändert sich erst 1925, als der Malermeister Carl A. G. Heinsohn als erster Handwerker in den Lübecker Senat berufen wird.

Zwischen politischer Mitsprache und Abhängigkeit

➁ Meister ihres Faches 

Handwerkliches Können ist bis heute stark mit dem Begriff der „Meisterschaft“ verbunden – und was ein guter Handwerker können muss, wird durch die Meisterprüfung bewertet. 

Um als Meister in das Lübecker Maleramt aufgenommen zu werden, muss der Geselle nach zweijähriger Probezeit (sog. Mutjahre) unter Aufsicht der Amtsvorsteher ein größeres Ölgemälde als Meisterstück anfertigen und damit sein Können unter Beweis stellen. Um solche Meisterstücke handelt es sich auch bei den drei ausgestellten Gemälden, die Szenen aus der Bibel zeigen.

Augustinus Medow, Die Taufe Christi im Jordan (Meisterstück), 1655 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1949/115f) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Wirklich meisterhaft sind die Malereien jedoch weniger. Die geringe künstlerische Qualität erklärt sich mit der Entstehungszeit der Werke: Sie stammen aus der Mitte des 17. Jahrhunderts, als die meisten Amtsmaler bereits vorwiegend handwerksmäßige Anstricharbeiten leisten.

Künstlerische Malerei wird in dieser Zeit vor allem von der Konkurrenz, den nicht in Zünften organisierten Freimeistern ausgeführt. Ihre Fähigkeiten in der Porträt-, Historien- oder Stilllebenmalerei werden den Ansprüchen der Lübecker Oberschicht eher gerecht.

Auch die Lehrlinge müssen nach abgeschlossener Lehrzeit ihre Fähigkeiten mit einem Gesellenstück demonstrieren. Hierfür wurde ab 1682 ein Buch genutzt, in welchem die Prüflinge eine Probezeichnung oder Malerei anfertigen. Diese Art der Prüfung besteht noch bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts, wie ein im Archiv der Hansestadt Lübeck verwahrtes Buch mit Gesellenprüfstücken (1842) zeigt: Die Motive sind nach grafischen Vorlagen ausgeführt und mit ornamentalen Rahmungen versehen. Darunter oder auf der Rückseite erklärt jeder Prüfling seine Treue zum Amt der Maler und gelobt die ehrliche und sorgfältige Ausführung seiner zukünftigen Arbeiten:

„Ich gelobe dem ehrsamen Amte der Maler
daß ich während meines Gesellenstandes keine Pfuscherei in Malerarbeiten,
sowohl in der Stadt Lübeck als auch in anderen Gebiete betreiben will. 
Solches bekräftige ich bei Verlust meines ehrlichen Namens und Lehrbriefes,
auch nie Anspruch zur Aufnahme als Mitglied in diesem Maler-Amte machen könne.
Dieses Alles wird von mir, ohne die geringste Rechtswohltaht,
mit meinem vollen Namen unterschrieben“

Gesellenstücke Lübecker Malergesellen aus dem Jahr 1854 |© Archiv der Hansestadt Lübeck

Berufsstolz und eine Gewissheit um die eigenen künstlerischen Fähigkeiten strahlt auch der Maler aus, der auf diesem Türblatt dargestellt ist. In den Händen hält er die typischen Arbeitsutensilien der Maler: Pinsel, Farbpalette, Malerstab und ein Skizzen- oder Musterbuch. Die Kleidung des Malers lässt eine Entstehung der Malerei im frühen 17. Jahrhundert vermuten. Bei der Frau an seiner Seite handelt es sich um die hl. Katharina, die mit ihren Attributen Rad und Schwert abgebildet ist. Ihre rechte Hand liegt auf der Schulter des Malers. Erlaubt sich der Maler hier schalkhaft die Andeutung einer anzüglichen Umarmung oder soll die Geste nur die Rolle der Heiligen als Schutzpatronin verdeutlichen?

Türblatt mit gotischem Faltwerk und dem (Selbst-)Bildnis eines Malers mit der hl. Katharina (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1922/24) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Nicht nur der Urheber dieses (Selbst-)Bildnisses beziehungsweise die Identität des dargestellten Malers, sondern auch die Herkunft der Tür ist bislang ein Rätsel. Auf der anderen Seite ist die Tür mit gotischen Faltwerkfüllungen verziert. Diese wurden insbesondere in Räumlichkeiten mit sakralem Bezug zur Ausschmückung von Türen und Wandvertäfelungen verwendet. Die Darstellung der hl. Katharina könnte für eine Verwendung der Tür in der Lübecker Katharinenkirche sprechen. Auch erinnert das angedeutete gotische Gewölbe am rechten Bildrand an die Architektur des dortigen Unterchors. Die Katharinenkirche ist einer der zentralen Versammlungsorte für die Mitglieder des Maler- und Glaseramts. Gemeinsam feiern sie hier Andachten und Gottesdienste an ihrem Altar, dessen Retabel ebenfalls die hl. Katharina – als Malerei und Skulptur– zeigt und so den hohen Status der Heiligen für das Amt und seine Mitglieder verdeutlicht.

 

➂ Miteinander

Neben der täglichen Arbeit sind es insbesondere feste Rituale und Traditionen sowie das gesellige Beisammensein, die den Zusammenhalt der Amtsmitglieder untereinander fördern und ihr Zugehörigkeitsgefühl zum Amt bestärken. 

Unter den Versammlungen, die vornehmlich geschäftlichen und organisatorischen Zwecken dienen, ist die sogenannte Morgensprache hervorzuheben. Sie wird meist mehrmals, mindestens jedoch einmal im Jahr einberufen um Amtsgeschäfte abzuwickeln, Streitigkeiten zu schlichten und über den Eintritt von neuen Meistern zu entscheiden. Der wortführende Ältermann eröffnet die Versammlung durch das Öffnen der Amtslade und das Aufklopfen mit dem Regimentsholz.  Dieses sorgt auch für Ordnung und Ruhe, wenn es bei der Besprechung einmal laut und hitzig wird. Die historische Amtslade der Maler und Glaser ist nicht erhalten, sie wird jedoch ähnlich aufwendig gestaltet gewesen sein, wie die Laden anderer Lübecker Ämter. Eine moderne Amtslade wird auch heute noch bei der Einschreibung der Lübecker Malerlehrlinge in die Malerinnung verwendet. 

  • Amtslade der Posamentenmacher, dat. 1633 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1174) |© St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
  • Amtslade der Kleinbindergesellen, dat. 1762 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1176) |© St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
  • Amtslade der Tischlergesellen, dat. 1600, überarbeitet 1893 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1893/386) |© St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
  • Amtslade der Chirurgen und Barbiere, dat. 1746 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1689 a) |© St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
  • Amtslade der Bürstenmacher, dat. 1705 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 5169) |© St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
  • Amtslade der Reepschläger, dat. 1668 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1904/170) |© St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
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In den Morgensprachen finden zudem besondere Rituale statt, die den Werdegang der Mitglieder – vom Lehrling über den Gesellen bis hin zum Meister – begleiten und den Status und die Rechte des Einzelnen innerhalb der Amtsgemeinschaft bestimmen. Es beginnt mit der Einschreibung des neuen Lehrlings in das Lehrlingsbuch (Jungenbok) durch den Amtsmeister. Nach erfolgreich absolvierter Lehrzeit erfolgt die Los- beziehungsweise Freisprechung der Lehrjungen durch ihren Lehrmeister, womit zumeist auch die Aufnahme in die Gesellenbruderschaft verbunden war. Bei den Glasergesellen ist es im 17. Jahrhundert üblich, dass die neuen Gesellen eine Medaille mit Namen und Emblem stiften. Diese werden an den Ösen des Regimentsholzes (1639) befestigt, das der Altgeselle – also der älteste Geselle – bei den Zusammenkünften der Glasergesellen mit sich führt.

Regimentsholz der Glasergesellen, 1639 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 376a) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Bei den festlichen Sitzungen des Amtes werden eigene Trinkgefäße und Tabakteller aus dem gemeinsamen Besitz verwendet: Jedes Amtsmitglied beteiligt sich durch Geschenke oder festgelegte Abgaben an der Ausstattung des Amtes mit Zinn- und Silbergeschirr. Auch ist es in vielen Ämtern üblich, dass bei Eintritt in das Amt oder in die Gesellenverbindung der Neuling ein Schild mit seinem Namen für den Amtspokal stiftet. Der Anbringung ebensolcher Schilde dienen die Ringösen am 1818 gestifteten Willkomm der Malergesellen. Die Bezeichnung des Pokals als Willkomm beruht auf dem Brauch, auch Gästen – beispielsweise fremden Gesellen auf der Wanderung – zur Begrüßung den gefüllten Pokal zu reichen und sie so willkommen zu heißen. Der Willkomm der Malergesellen hat die Gestalt einer einzelnen Weinbeere, wohingegen der 1802 dem Maleramt zusammen mit einem passenden Futteral gestiftete Pokal des Maleramts die Form einer ganzen Traube aufweist. Dieser bereits um 1646 in Bremen gefertigte Pokal ist ein Geschenk des Wirtes vom Kienräucherhof vor dem Lübecker Mühlentor. In dessen Wirtshaus kommt das Maleramt noch bis ins 19. Jahrhundert für seine Amtsfeste zusammen, so auch für das Lukasfest, das jährlich am Gedenktag des hl. Lukas (18. Oktober) – dem Schutzpatron der Maler und Glaser –  gefeiert wird und eine der wichtigsten Feierlichkeiten des Amtes ist. 

Willkomm der Malergesellen, Zacharias Voigt, 1818 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1924/1) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
Traubenpokal des Mathes Fayen (Bremen, um 1646), dem Maleramt 1802 zusammen mit einem Futteral gestiftet (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1916/328 und Inv. 1916/329) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

➃  Füreinander

Die Ämter sind mehr als bloße Berufsverbände. Sie bilden für ihre Mitglieder ein soziales Netz, das Schutz, Fürsorge und Gemeinschaft bietet. In Zeiten ohne staatliche Absicherung übernehmen sie Aufgaben, die heute etwa Krankenkassen oder Rentenversicherungen erfüllen. Da diese häufig mit finanziellen Ausgaben verbunden sind, gibt es für die Mitglieder verpflichtende Gebühren, beispielsweise bei der Aufnahme in das Amt. 

Einzahlungen in die Totenlade dienen der Unterstützung von Hinterbliebenen bei den Ausgaben für Begräbnisse. Diese werden nicht nur für die Meister des Amtes sondern auch für deren Ehefrauen und Kinder sowie für Gesellen und Lehrlinge ausgerichtet. Deutlich zeigt sich hier das Verständnis des Amtes als ‚erweiterte Familie, die sich auch in den Begrifflichkeiten Amtsbrüder und Amtsschwestern wiederspiegeln. Bei den feierlichen Beerdigungen wird das sogenannte Leichengeräte des Amtes – darunter Totenbahre, Sargdecken, Leichentücher und silberne Schilde als Schmuck der Sargdecken – verwendet. 

Unterstützung im Todesfall

Besondere Regelungen bemühen sich auch um eine Absicherung der eigenen Kinder und Ehefrauen: Den Söhnen wird die Aufnahme als Meister in das Amt durch günstigere Abgaben oder eine kürzere Probezeit (sog. Mutjahre) erleichtert. Die Versorgung und Unterbringung der Meistertöchter und Witwen wird durch das "Einheiraten" gesichert: Bewirbt sich ein Geselle um die Aufnahme als Meister in das Maleramt, so ist dafür nicht selten die Eheschließung mit einer Tochter oder Witwe eines Amtsbruders Bedingung. Falls eine Witwe dennoch für längere Zeit alleinstehend bleibt, steht sie trotzdem unter dem Schutz des Amtes und darf die Geschäfte ihres verstorbenen Mannes weiterführen. Nur so ist es ihr weiterhin möglich, ihre Kinder zu versorgen.

Absicherungen von Frau und Kind
Strafgeldbüchse der Glasergesellen, um 1700, überarbeitet 1883 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1909/24) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Auch diverse Strafzahlungen dienen zur Aufstockung der gemeinsamen Kasse: So muss 1672 ein Lehrling 4 Mark Strafe zahlen, da er die Nacht woanders, statt im Haus seines Meisters verbrachte. Zur Aufbewahrung der Strafgelder besitzen die Ämter und die ihnen nahestehenden Gesellenverbände eigene Sammelbüchsen wie die Strafgeldbüchse der Lübecker Glasergesellen (um 1700).


Die Fürsorge der Ämter geht auch über die eigenen Reihen hinaus: In der Armenkasse werden Gelder für wohltätige Zwecke, vermutlich für die Armenhäuser oder Spitäler der Stadt gesammelt. In den Ämtern verbindet sich demnach wirtschaftliche Stärke mit sozialer Verantwortung, was die Handwerksverbünde zu einer tragenden Säule der städtischen Gemeinschaft macht.



➄ Im Dienst der Stadt 

Als Bewohner Lübecks mit Bürgerrecht sind die Handwerksmeister wie alle Bürger zur Ausübung von Wachdiensten und zur Verteidigung der Stadt im Falle eines Angriffs verpflichtet. Die Mitglieder der Handwerksämter können zudem für Kriegsdienste außerhalb der Stadt herangezogen werden. 

Für die benötigte Waffenausrüstung ist das jeweilige Amt verantwortlich: Um die Kosten zu decken ist bei einem Eintritt in das Amt laut Amtsrolle der Maler und Glaser ein Harnischgeld von 24 Schilling erforderlich.

1627 ermahnt die Wette das Maleramt, da diese keine Harnische mehr vorrätig haben und entsprechend nachsorgen müssen. Trotzdem haben sich aus dem Besitz der Maler keine Waffen oder Rüstungen erhalten.

Ob die einstige Ausrüstung nur einfach und zweckmäßig war oder ob sie – wie der prunkvolle Harnisch des Fischeramtes (um 1560) – auch den Reichtum und den Status des Maleramts zeigen sollte, lässt sich heute also nicht mehr sagen.

Halbharnisch des Lübecker Fischeramts, um 1560 (Museum Holstentor, Lübeck, Inv.3508 a-b) | © Fotoarchiv, St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Das Selbstverständnis der Ämter als bedeutende Kraft innerhalb der Stadt spiegelt sich stets in ihrem öffentlichen Auftreten wider: Bei kirchlichen Prozessionen, Amtsaufzügen oder Festtagen präsentieren sie sich als stolze Repräsentanten ihres Handwerks – mit Fahnen, Emblemen und festlicher Kleidung. Teil eines solchen Gewandes ist wohl auch das sogenannte Maleramtszeichen (um 1470/80), das in der Mitte das Wappen des Amtes zeigt: drei leere silberne Schilde vor rotem Grund. 

Das sog. Maleramtszeichen (um 1470/80, St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1654). | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Ob diese Goldschmiedearbeit eine bestimmte Funktion innerhalb des Amtes hatte oder als privates Schmuckstück von einem Angehörigen des Maleramts in Auftrag gegeben und getragen wurde, ist nicht abschließend geklärt. Angesichts des hohen materiellen Werts erscheint es jedoch unwahrscheinlich, dass sich ein einzelner Maler ein solches Stück hätte leisten können.

Eine Besonderheit in der Herstellung zeigt das viergeteilte Wappenschild in der Mitte: Die einzelnen Felder sind nicht wie bislang angenommenen emailliert, das heißt mit farbigem Glasfluss ausgefüllt, sondern stattdessen mit blauer und roter Farbe bemalt. Solche Farbfassungen auf Gold- und Silberschmiedearbeiten sind selten überliefert, da die farbige Bemalung zumeist stärker von Abrieb betroffen ist. 

➅ Die Ewigkeit im Blick

Die christliche Hoffnung auf Erlösung und ein Leben nach dem Tod ist im Mittelalter und in der Frühen Neuzeit allgegenwärtig und bestimmt das Denken und Handeln der Menschen. Darum sorgen sich die Ämter nicht nur um die Arbeitsbedingungen und das soziale Miteinander ihrer Mitglieder, sondern auch um deren Seelenheil. 

Eine übliche Form der Jenseitsvorsorge sind Stiftungen von Ausstattungsgegenständen und Messen: Einige Ämter besitzen eigene Altäre in den Kirchen der Stadt und finanzieren sogenannte Messstipendien, also Zahlungen an Priester für das regelmäßige Lesen von Gottesdiensten. Der religiöse Bezugspunkt für zahlreiche Lübecker Handwerksämter ist in Lübeck St. Katharinen, die Klosterkirche der Franziskaner. Neben den Bernsteindrechslern und Bäckern haben hier auch die Maler und Glaser einen Altar. 

Westfassade der Lübecker Katharinenkirche |© Museum Katharinenkirche, Foto: Thorsten Wulff
Die historische Fotografie des Innenraums von St. Katharinen zeigt im rechten Vordergrund das Lukas-Retabel, halb verdeckt durch einen Pfeiler |© Fotoarchiv, St. Annen-Museum

Dieses Flügelretabel (dat. 1484) befindet sich seit 1892 im St. Annen-Museum. Wie eine frühe Fotografie zeigt, war es zuvor in der Katharinenkirche an der Westseite des letzten Südpfeilers vor dem Chor aufgestellt. Ob dies dem ursprünglichen Aufstellungsort des Altares entspricht, konnte noch nicht abschließend geklärt werden. 

Das Lukas-Retabel (dat. 1484) mit geschlossenen Außenflügeln (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193a) | © St. Annen-Museum
Das Lukas-Retabel (dat. 1484) mit geöffneten Außenflügeln (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193a) | © St. Annen-Museum

Bei geschlossenem Zustand sind auf den Außenflügeln des Retabels die hl. Katharina als Schutzpatronin der Klosterkirche und die hl. Barbara dargestellt. Bei geöffneten Außenflügeln sind acht Szenen aus dem Leben des hl. Lukas, dem Schutzpatron der (Glas-)Maler zu sehen. Gefertigt wurden die Malereien von dem Lübecker Maler Hermen Rode und seiner Werkstatt. 

Dies gilt auch für die Malerei auf dem Sockel des Retabels (sogenannte Predella): Dargestellt ist in der Mitte Christus als Schmerzensmann, umgeben von den vier Kirchenvätern (v. l. n. r.) Ambrosius, Papst Gregor, Hieronymus und Augustinus. An gut sichtbarer Stelle positioniert, weisen die beiden Wappen in den Zwickeln der Predella das Retabel als Stiftung des Maler- und Glaseramts beziehungsweise der ihnen nahestehenden Lukasbruderschaft aus.

Das Wappen des Maler- und Glaseramts an der Predella des Lukas-Retabels (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193a) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Die Malereien bei geöffneten Außenflügeln erzählen bedeutende Ereignisse aus dem Leben des hl. Lukas. In der oberen Reihe, links beginnend ist der Heilige als Autor des Lukasevangeliums am Schreibpult dargestellt. Angeleitet wird er dabei durch die Muttergottes und den Heiligen Geist in Gestalt einer Taube. In den Bildfeldern daneben sind im Lukasevangelium geschilderte Ereignisse dargestellt, wobei der Heilige selbst – erkennbar jeweils an der Kleidung und Heilig-Geist-Taube – stets als einer der Protagonisten auftritt: Mit dem auferstandenen Christus, der zwei Jünger auf ihrem Weg nach Emmaus begleitet und sich ihnen beim Abendessen zu erkennen gibt (Lk 24,29), bei der Rückkehr der Emmaus-Jünger und ihrem Bericht von der Begegnung mit Christus (Lk 24, 34–35) sowie der Erscheinung des Auferstandenen vor den versammelten Jüngern (Lk 24, 36). Die Darstellungen der unteren Bildreihe sind auf die 1478 bei Lukas Brandis gedruckte niederdeutschen Ausgabe der Legenda aurea zurückzuführen. Von links beginnend ist der Heilige auf dem Totenbett zu sehen. Über ihm schweben zwei Engel, die seine Seele in Gestalt eines nackten Kindes in Empfang nehmen. Das nächste Bildfeld zeigt die Überbringung (Translation) seiner leiblichen Überreste in einem Reliquienschrein nach Konstantinopel, wo sie in der letzten Szene im Beisein des Papstes und anderer hoher Geistlicher empfangen werden. 

Die Darstellung der Lukaslegende von Hermen Rode

Der geöffnete Schrein des Retabels ist, wie in Lübeck zu dieser Zeit üblich, mit Skulpturen geschmückt. Wiederum sind hier die beiden Heiligen Katharina und Barbara dargestellt. Sie umrahmen die Szene im mittleren Gefach: Der Evangelist Lukas sitzt mit einer Farbpalette – der Pinsel in seiner rechten Hand ist verloren – der Muttergottes mit dem Christuskind gegenüber. Er wird hier gemäß der Legende als der erste Maler eines Marien- und Christusbildes verehrt, was seine Funktion als Schutzpatron der (Glas-)Maler begründet. Der namentlich nicht überlieferte Bildschnitzer der Werke wird in dem Umfeld des Johannes Stenrat verortet. 

Das Lukas-Retabel (dat. 1484) mit geöffneten Innenflügeln (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193a) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Am Altar des Maleramts versammeln sich die Amtsmitglieder und ihre Angehörigen zu Messfeiern und Andachten. Auch werden hier die Begräbnisfeiern und Seelenmessen abgehalten, mit denen sich das Amt um das Seelenheil der verstorbenen Amtsbrüder oder deren Familien- beziehungsweise Haushaltsmitglieder sorgt. Ob es in der Katharinenkirche auch eine gemeinsame Grablege für die Amtsmitglieder gab, ist bislang nicht gesichert. In einem Beitrag von 1878 erwähnt Carl Julius Milde einen Grabstein mit Wappen des Maleramts im Unterchor der Katharinenkirche, der bis heute nicht identifiziert werden konnte. Auch auf dem Retabel ist in der Begräbnisszene der Lukaslegende ein Grabstein mit dem Wappen des Amtes abgebildet. Dessen lückenhafte Inschrift nennt zudem das Jahr 1484, das als Anhaltspunkt für die Datierung des Retabels dient.

Eine weitere Inschrift findet sich auf dem Kragen des Mannes im linken Vordergrund der Szene: Der Maler Hermen Rode signiert hier sein Werk mit seinem Namen und sichert sich durch die Namensnennung zugleich eine stetige Vergegenwärtigung seiner Person am Altar und damit sein eigenes Totengedächtnis (memoria). 

Das Begräbnis des hl. Lukas mit Signatur des Malers Hermen Rode (Bildfeld auf dem linken Flügel, rechts unten nach der ersten Wandlung des Lukas-Retabels, St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193a) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Für die Feier der Liturgien ständig vonnöten sind Kerzen, die aus der gemeinsamen Amtskasse bezahlt werden. So verfügt die Amtsrolle bei einem Verstoß gegen die hierin niedergeschriebenen Statuten, dass als Strafzahlungen 3 Mark Silber, eine halbe Tonne Bier und zwei Pfund Wachs für Kerzen fällig werden. Ein besonderer Leuchter für die Kerzen wird 1630 angefertigt: Die Arme des Wandleuchters sind als Fabelwesen mit Tierköpfen gestaltet. Mittig zwischen den Kerzen ist der hl. Lukas platziert mit einem Buch in der Linken, das für das Lukasevangelium steht, und zu seinen Füßen ein Stier, der dem Evangelisten als Symbol zugeordnet ist. Verloren ist jedoch der einst vorne eingehängte Schild mit dem Wappen des Maleramts und der Jahreszahl 1630 als Inschrift.

Der Wandleuchter des Maleramts von 1630 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193d) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn

Etwa 30 Jahre nach der Stiftung des Wandleuchters entscheidet sich das Lübecker Maleramt für eine Neugestaltung des Retabels: Die Predella mit der spätmittelalterlichen Malerei des Hermen Rode wird mit einer neuen Predellentafel (1662) überdeckt, die dem aktuellen – protestantischen – Zeitgeschmack eher entspricht: Dargestellt ist das Gleichnis des barmherzigen Samariters, das im Lukasevangelium (Lk 10,29–37) geschildert wird und so wiederum mit dem Schutzpatron des Amtes in Verbindung steht. Die biblische Erzählung veranschaulicht das christliche Gebot der Nächstenliebe, dem sich auch die Ämter verpflichtet fühlen. Karitatives Handeln durch Spenden für Bedürftige oder Armenhäuser ist fester Bestandteil ihres Amtswesens. 

Die Predella des Luka-Retabels von 1662 (St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 1892/193b) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
Digitale Rekonstruktion des Lukas-Retabels mit barocker Predella (1662).

Bis 1917 war diese Predellentafel fest am Lukas-Retabel montiert (siehe digitale Rekonstruktion links). Erst nach dessen Abnahme wurde darunter die mittelalterliche Predella und damit das ursprüngliche Erscheinungsbild des Retabels (wieder)entdeckt. Nach damaliger Museumspraxis wurde die barocke Predellentafel vor den Predellenkasten eines anderen, aus der Marienkirche stammenden Flügelretabels (Inv. 1892/111a) montiert. Seither ist sie in dieser Form im Remter des St. Annen-Museums ausgestellt. 

Während die jüngere Predella 1917 als „stilfremde Zutat“ (Bericht des Museums für Kunst- und Kulturgeschichte) abschätzig bewertet wurde, entsprach das Werk im 17. Jahrhundert dem Zeitgeschmack. Der unbekannte Maler zeigt Können, Kreativität und Kennerschaft, indem er Motive von verschiedenen Vorbildern kopiert und in der Technik des Pasticcio neu miteinander kombiniert: Das halb von einem Baum verdeckte Pferd findet sich beispielsweise in zahlreichen Werken von Lucas Cranach d. Ä. und seinem Umfeld – so auch bei der im St. Annen-Museum ausgestellten Liebesgabe des Hans Kemmer (1529) – wieder. Die Szene im rechten Hintergrund wurde hingegen von einer Druckgrafik Rembrandts (1633) übernommen. 

  • Die Radierung "Der barmherzige Samariter" (1633, Hamburger Kunsthalle, Inv. 6209) von Rembrandt Harmensz. van Rijn diente dem Lübecker Maler als Vorbild für die Szene im rechten Bildhintergrund der Predella (1662) | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn | © Hamburger Kunsthalle / bpk Foto: Christoph Irrgang, CC-BY-NC-SA 4.0
  • Bereits Hans Kemmer nutze für sein Gemälde "Die Liebesgabe" (1529, St. Annen-Museum, Lübeck, Inv. 2018/99) Werke aus der Werkstatt von Lucas Cranach d. Ä. als Vorlage. Zu den übernommenen Motiven zählt auch das hinter einem Baum hervortretende Pferd, das der Lübecker Maler der Predella über 100 Jahre später ebenfalls aufgreift. | © St. Annen-Museum, Foto: Michael Haydn
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Literatur

  • Ausst.-Kat. Frankfurt 2019/20: Meisterstücke. Vom Handwerk der Maler, hg. v. Wolfgang P. Cilleßen u. Andreas Tacke (Historisches Museum Frankfurt, 12.09.2019-19.01.2020), München 2019.
  • Ausst.-Kat. Lübeck 2015/16: Lübeck 1500: Kunstmetropole im Ostseeraum, hg. v. Jan Friedrich Richter (Museumsquartier St. Annen, Lübeck, 20.09.2015-10.01.2016), Petersberg: Michael Imhof Verlag, 2015, 392-393, Nr. 82.
  • Albrecht, Uwe (Hg): Corpus der mittelalterlichen Holzskulptur und Tafelmalerei in Schleswig-Holstein, Bd. 1, Hansestadt Lübeck, Sankt Annen-Museum, Kiel 2009.
  • Hasse, Max: Zunft und Gewerbe in Lübeck (Lübecker Museumshefte, 10), Lübeck 1972.
  • Hasse, Max: Das Verhalten der Lübecker Maler und Bildschnitzer während der Krisenzeit zu Anfang des 16. Jahrhunderts nebst einem Verzeichnis der damaligen Mitglieder des Lübecker Maleramtes (ZVLGA 62), 1982, 49-68.
  • Ichikawa, Yoriko: Die Stellung der Frauen in den Handwerksämtern im spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Lübeck (ZVLGA 66), 1986, 91-118.
  • Korge, Marcel: Bis zum letzten Gang… Die Verwendung von Funeralgütern bei Leichenbegängnissen im sächsischen Zunfthandwerk. In: Die Zunft zwischen historischer Forschung und musealer Repräsentation: Beiträge der Tagung im Germanischen Nationalmuseum, 30. Mai bis 1. Juni 2013, hg. von Anke Keller. Nürnberg : Verl. des Germanischen Nationalmuseums, 2015.
  • Lütgendorff, Willibald Leo von: Das Maleramt und die Innung der Maler in Lübeck, Lübeck 1925.
  • Rasche, Anja: Studien zu Hermen Rode, Petersberg 2013, 32-96.
  • Ullmann, Konrad: Waffen und Waffenschmiedehandwerk der Hansezeit, in: Aus der kulturgeschichtlichen Arbeit des St. Annen-Museums Lübeck, hg. v. Werner Neugebauer, Lübeck 1958, 19-27.
  • Warncke, Johannes: Handwerk und Zünfte in Lübeck, Lübeck 1937.
  • Zmyslony, Monika: Die Bruderschaften in Lübeck bis zur Reformation (Beiträge zur Sozial- und Wirtschaftsgeschichte, 6), Kiel 1977.
  • Zöller-Stock, Bettina: Silberne Pracht und tiefere Bedeutung. Willkomm-Pokale, Humpen und Becher im St. Annen-Museum, in: AK Lust und Laster des Trinkens in Lübeck. Beiträge zu dem Phänomen vom Mittelalter bis zum 19. Jahrhundert, Lübeck 1996, 109-118.

 

Konzept, Text, Gestaltung und Umsetzung: Chantal Maria Reißel
© St. Annen-Museum, Lübeck und Autorin, 2025. Alle Rechte vorbehalten.

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